Schon am 23. Juli 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission die Richtlinie 2014/92/EU über ein “Basiskonto”, das im deutschen Sprachraum auch als “Jedermann-Konto” bekannt ist und jedem EU-Bürger bewilligt werden muss. Der Beschluss des Europäischen Parlaments datiert aus April 2014, die Beratungen darüber wurden schon vor Jahren aufgenommen. Deutsche Wohlfahrtsverbände begrüßen die Entscheidung. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis August 2016 in geltendes nationales Recht umsetzen, in Deutschland könnte es schon am 01.01.2016 so weit sein.
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Was ist ein Basiskonto?
Inhalt
Gegenwärtige Situation in Deutschland
In Deutschland dürfte die Zahl der Jedermann-Konten im Sommer 2015 bei knapp drei Millionen liegen. Die meisten dieser Konten finden sich bei den Sparkassen der genannten Bundesländer, jedoch haben in den letzten Jahren einige Privatbanken ihre Geschäftspolitik verändert und ermöglichen inzwischen eine Kontoeröffnung auch bei sehr schlechter Schufa. Wo das möglich ist, muss im Einzelfall erfragt werden, jede Filiale kann selbst entscheiden, bis der Gesetzgeber eine einheitliche Verpflichtung einführt. Zu unterscheiden sind diese Jedermann-Konten von den P-Konten (Pfändungsschutzkonten), die dazu umgewandelt wurden. Wenn Personen in eine finanzielle Schieflage geraten, lassen sie ihr schon länger bestehendes Girokonto oft vor dem Eintritt der Insolvenz oder der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in ein P-Konto umwandeln, um auch bei einer Pfändung über das Guthaben bis zur Pfändungsschutzgrenze verfügen zu können. Jedermann-Konten, wie sie nach der nun vorliegenden EU-Richtlinie eingerichtet werden können, dürfen die Banken dann per Kontrahierungszwang auch einer insolventen Person nicht mehr verweigern. Die gegenwärtige Situation in Deutschland unterscheidet sich immer noch von der Intention der betreffenden EU-Richtlinie zum Basiskonto. Auch die Sparkassen in den oben genannten Bundesländern können in den meisten Fällen einen Basiskonto Vertrag “aus wichtigem Grund” verweigern. Solche Gründe sind:
Basiskonto Vertrag Ablehnung
- Fälle von Missbrauch (Geldwäsche, Betrug),
- Falschangaben bei der Kontoeröffnung,
- Belästigung von Kunden oder Mitarbeitern,
- umsatzlose Kontoführung sowie
- mögliche Verluste der Bank durch nicht gezahlte Entgelte.
Was besagt die neue EU-Richtlinie zum Basiskonto 2016?
Die Richtlinie der EU fordert eindeutig die Nichtdiskriminierung von EU-Bürgern (Artikel 15) und das Recht auf Zugang zum Basiskonto mit grundlegenden Funktionen (Artikel 16). Das müssen ab 2016 die Mitgliedstaaten gesetzlich sicherstellen. Deutsche Wohlfahrtsverbände wie der BAGFW begrüßen die Richtlinie uneingeschränkt. Die EU-Richtlinie erfülle alle geforderten Bedingungen zum Basiskonto.
Kosten und Gebühren
Die Basiskonto Kosten unterscheiden sich stark zwischen den einzelnen Finanzinstituten. Eines der günstigsten Angebote (5,90€ pro Monat) kommt von der Norisbank. Das Sparkasse Basiskonto beispielsweise kostet je nach Filiale meist über 10€.
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